Umsetzung

EU-Whistleblower-Richtlinie

Gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie müssen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bis zum 17.12.2021 eine Möglichkeit für Hinweisgeber schaffen, anonym Missstände im Unternehmen aufzudecken. Ziel ist es, den Hinweisgeber vor negativen zivil-, straf- oder verwaltungsrechlichen oder internen Konsequenzen als Folge seiner Meldung zu bewahren.

Zur Umsetzung dieser Richlinie führt Hammerl eine „Leak-Plattform“  auf Basis der Open-Source-Softrware „GlobalLeaks“ ein.

https://leak.hammerl.de/#/

Auf dieser Plattform können Sie ohne Angabe persönlicher Daten ein Thema bei der Geschäftsführung einreichen. Die Datenverbindung ist nicht zurück verfolgbar. Wenn Sie Ihren Bericht agschicken, erhalten Sie einen 16stelligen Nummern-Schlüssel, mit dem Sie jederzeit im Portal Ihre Meldung selbst oder die Antwort ansehen und anonym reagieren können.

Über Ihre Meldung und deren Inhalt wird ausschließlich die Geschäftsführung von Hammerl informiert. Mit einer Rückmeldung über das Portal können Sie im Regelfall innerhalb einer Woche rechnen. Die Antwort wird im Portal bereitgestellt und kann anonym abgerufen werden.